Der Vorstand gemäß § 26 BGB besteht aus - dem Vorsitzenden - dem Stellvertretenden Vorsitzenden und - dem Schatzmeister. Zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam. Die Vorstandsmitglieder sind befugt, im Namen des Vereins mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.