Der Vorstand besteht aus: - dem 1. Vorsitzenden, - dem 2. Vorsitzenden, - dem Schatzmeister, - dem stellvertretenden Schatzmeister, - dem Schriftführer. Der Verein wird gem. § 26 BGB gerichtlich und außergerichtlich durch jeweils zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten, von denen einer der 1. Vorsitzende oder der 2. Vorsitzende sein muss.