Der Vorstand besteht aus: - dem Vorsitzenden, - dem stellvertretenden Vorsitzenden, - dem Schatzmeister. Der Verein wird gemäß § 26 BGB gerichtlich und außergerichtlich durch jedes Vorstandsmitglied einzeln vertreten. Davon ausgenommen, wird der Verein durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten bei: a) Einstellung und Entlassung von Angestellten, b) gerichtliche Vertretung, c) Aufnahme von Krediten, d) Gründung, Erwerb und Veräußerung von Gesellschaften und Geschäftsanteilen von Gesellschaften zur Verwirklichung der satzungsgemäßen Ziele, e) Erwerb und Veräußerung von Grundstücken. Der Vorstand ist berechtigt im Namen des Vereins mit sich im eigenen Namen Rechtsgeschäfte abzuschließen.