Der Vorstand besteht aus: - dem Vorstandsprecher (Generalsekretär), - dem Vize-Vorstand Finanzen, - dem Vize-Vorstand Mitglieder. Der Verein wird gem. § 26 BGB gerichtlich und außergerichtlich durch den Vorstandsprecher gemeinsam mit einem Vize-Vorstand vertreten.