Der Vorstand gem. § 26 BGB besteht aus: - dem Vorsitzenden, - dem stellvertretenden Vorsitzenden/Schatzmeister, - dem Protokollführer. Der Verein wird durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. Die Vorstandsmitglieder sind berechtigt, mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.