Der Vorstand gem. § 26 BGB besteht aus vier Personen - dem ersten Vorsitzenden - dem zweiten Vorsitzenden - dem Schatzmeister - dem Schriftführer Die Vereinigung mehrerer Vorstandsämter in einer Person ist zulässig, eine Person darf jedoch nicht mehr als zwei Vorstandsämter bekleiden. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Mitglieder des Vorstandes vertreten.