Der Vorstand gem. § 26 BGB besteht aus: - dem ersten Vorsitzenden, - dem zweiten Vorsitzenden, - dem Schatzmeister. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch jedes Vorstandsmitglied einzeln vertreten. Bei Rechtsgeschäften, deren Geschäftswert 1.500,00 EUR überschreitet, ist die gemeinschaftliche Vertretung durch zwei Vorstandsmitglieder erforderlich. Bei Grundstücks- und Darlehensgeschäften ist die Vertretungsmacht in der Weise beschränkt, dass die Zustimmung der Mitgliederversammlung hierzu erforderlich ist.