Der Vorstand besteht aus - dem Vorsitzenden, - dem Stellvertretenden Vorsitzenden, - dem Kassenwart, - dem Schriftführer. Der Vorstand wird gem. § 26 BGB gerichtlich und außergerichtlich durch jeweils zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten, darunter der Vorsitzende oder der Stellvertretende Vorsitzende.