Der Vorstand besteht aus - der/dem 1. Vorsitzenden - der/dem 2. Vorsitzenden - der/dem 3. Vorsitzenden Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinschaftlich vertreten. Die Vorstandsmitglieder sind befugt im Namen des Vereins mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.