Der Vorstand besteht aus - dem Vorsitzenden - dem Stellvertretenden Vorsitzenden - dem Schatzmeister - zwei Beisitzern Der Verein wrid gerichtlich und außergerichtlich gemäß § 26 BGB durch je zwei Vorstandsmitglieder gemeinschaftlich vertreten, von denen eines der Vorsitzende oder der Stellvertretende Vorsitzende sein muss.