Vereinsregister des Amtsgerichts Recklinghausen
Abdruck
Nummer des Vereins:
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VR 2047
Nummer
der
Eintragung
a) Name
b) Sitz
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vertretungsberechtigte und besondere
Vertretungsbefugnis
a) Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
1
a)
VDB Lohnsteuerhilfeverein e.V.
b)
Recklinghausen
a)
Der Vorstand gemäß § 26 BGB besteht aus folgenden
Mitgliedern: Vorsitzende und stellvertretende
Vorsitzende. Der Verein wird gerichtlich und
außergerichtlich durch beide Vorsitzende jeweils einzeln
vertreten. Der besondere Vertreter gem. § 30 BGB
(Geschäftsführer) führt die laufenden
Verwaltungsgeschäfte des Vereins und vertritt ihn
insoweit gerichtlich und außergerichtlich, insbesondere
leitet der Geschäftsführer die Geschäftsstelle. Die
Vertretungsmacht des Geschäftsführers ist mit Wirkung
gegen Dritte in der Weise beschränkt, daß
Rechtsgeschäfte mit einem Geschäftswert über
20.000,00 DM für den Verein nur verbindlich sind, wenn
die Zustimmung sämtlicher Vorstandsmitglieder
schriftlich erteilt ist. Die Vertretungsmacht des Vorstands
ist mit Wirkung gegen Dritte in der Weise beschränkt,
daß Rechtsgeschäfte mit einem Geschäftswert über
50.000,00 DM für den Verein nur verbindlich sind, wenn
die Zustimmung sämtlicher Vorstandsmitglieder
schriftlich erteilt ist.
b)
Vorsitzender:
Goldbeck, Reinhard, Recklinghausen, *XX.XX.1961
Stellvertretender Vorsitzender:
Sürken, Bernhard, Nümbrecht, *XX.XX.1942
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Satzung vom 07.07.1998 zuletzt geändert am 18.11.1999
a)
16.08.2004
Krischik
b)
Tag der ersten Eintragung:
28.07.1998
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten. Freigegeben am
16.08.2004.
Satzung Blatt 6 ff. SB
2
a)
GOLDBECK Lohnsteuerhilfeverein e.V.
a)
Der Vorstand gemäß § 26 BGB besteht aus folgenden
Mitgliedern: Vorsitzende und stellvertretende
Vorsitzende. Der Verein wird gerichtlich und
außergerichtlich durch beide Vorsitzende jeweils einzeln
vertreten. Der besondere Vertreter gem. § 30 BGB
(Geschäftsführer) führt die laufenden
Verwaltungsgeschäfte des Vereins und vertritt ihn
sinsoweit gerichtlich und außergerichtlich, insbesondere
leitet der Geschäftsführer die Geschäftsstelle. Die
Vertretungsmacht des Geschäftsführers ist mit Wirkung
gegen Dritte in der Weise beschränkt, dass
Rechtsgeschäfte mit einem Geschäftswert über
10.000,00 EUR für den Verein nur verbindlich sind, wenn
die Zustimmung sämtlicher Vorstandsmitglieder
a)
eingetragener Verein
Die Mitgliederversammlung vom 10.04.2006 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Name,
Sitz, Geschäftsjahr) und mit ihr die Änderung des Namens des Vereins beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 10.04.2006 hat weiterhin die Änderung der Satzung in den
§§ 6 (Mitgliedsbeiträge), 8 (Mitgliederversammlung) und 9 (Vorstand) beschlossen.
a)
21.04.2006
Fischer
b)
Anmeldung
Blatt 14 SB;
Satzung
Blatt 17 ff. SB.
Abruf vom 26.12.2024
Vereinsregister des Amtsgerichts Recklinghausen
Abdruck
Nummer des Vereins:
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VR 2047
Nummer
der
Eintragung
a) Name
b) Sitz
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vertretungsberechtigte und besondere
Vertretungsbefugnis
a) Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
schriftlich erteilt ist. Die Vertretungsmacht des Vorstands
ist mit Wirkung gegen Dritte in der Weise beschränkt,
dass Rechtsgeschäfte mit einem Geschäftswert über
25.000,00 EUR für den Verein nur verbindlich sind, wenn
die Zustimmung sämtlicher Vorstandsmitglieder
schriftlich erteilt ist.
3
b)
Nicht mehr
Stellvertretender Vorsitzender:
Sürken, Bernhard, Nümbrecht, *XX.XX.1942
Neu bestellt:
Vorsitzende:
Hoppe, Ute, Recklinghausen, *XX.XX.1961
Neu bestellt:
Stellvertretender Vorsitzender:
Steffe, Rouven, Recklinghausen, *XX.XX.1976
Nicht mehr Vorsitzender, nunmehr
Besonderer Vertreter (Geschäftsführer) gemäß § 30
BGB:
Goldbeck, Reinhard, Recklinghausen, *XX.XX.1961
a)
01.04.2010
Fink
b)
Anmeldung
Blatt 21 ff. SB
4
a)
Die Mitgliederversammlung vom 07.03.2014 hat die Änderung der Satzung in § 8
(Mitgliederversammlung) beschlossen.
a)
26.05.2014
Blömker
b)
Anmeldung
Blatt 76 ff. SB
Satzung
Blatt 85 ff. SB
5
a)
Vestischer Lohnsteuerhilfeverein e.V.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 07.10.2015 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Name,
Sitz, Geschäftsjahr) und mit ihr die Änderung des Namens des Vereins beschlossen.
a)
09.11.2015
Bredeck
b)
Satzung Blatt 99 bis 106
Sonderband
Abruf vom 26.12.2024