| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand besteht aus ein bis drei Mitgliedern. Die Vorstandsmitglieder sind einzelvertretungsberechtigt. Folgende Rechtsgeschäfte bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Bischofs von Münster: 1. Erwerb, Belastung, Veräußerung und Aufgabe von Grundeigentum und sonstiger Rechte an Grundstücken, 2. Aufnahme / Hergabe von Darlehen in einem Wert von 100.000 Euro oder darüber, wobei dann, wenn mehrere Darlehen für denselben Zweck aufgenommen werden, diese zur Bestimmung des Gegenstandswertes zusammengefasst werden, 3. Übernahme von Bürgschaften, die 100.000 EUR übersteigen, 4. die Ausgliederung von Teilbereichen verbandlicher Caritasarbeit durch die Bildung neuer Rechtsträger, insbesondere durch die Gründung von Gesellschaften, 5. die konstitutive Mitwirkung bei anderen Rechtsträgern, insbesondere durch die Übernahme von Gesellschaftsanteilen. |