Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Bezirksbundesmeister, dem stellvertretenden Bezirksbundesmeister, dem Bezirksgeschäftsführer, dem Bezirksschatzmeister und dem Bezirkskommandeur. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam, darunter immer der Bezirksbundesmeister oder der stellvertretende Bezirksbundesmeister.