Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem/der Vorsitzenden, dem/der stellvertretenden Vorsitzenden und dem/der Schatzmeister/in. Der Vorstand wird durch den/die Vorsitzende/n oder den/die stellvertretende/n Vorsitzende/n jeweils allein oder durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.