Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der/die Vorsitzende, der/die stellvertretende Vorsitzende und der/die Kassenwart/*in. Der Verein wird durch jeweils zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. Für Ausgaben, die im Einzelfall den Betrag von 500,00 Euro (fünfhundert Euro) übersteigen, ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich.