Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden und dem Geschäftsführer. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam. Die Mitglieder des Vorstands sind befugt, im Namen des Vereins mit sich im eigenen Namen oder mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.