Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus der/m Vorsitzenden, der/m stellvertretenden Vorsitzenden, der/m Schriftführer/in und der/m Kassenwart/in. Die/der Vorsitzende oder die/der stellvertretende Vorsitzende vertritt gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied.