Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden, dem Schatzmeister und dem Schriftführer. Für Rechtsgeschäfte bis zu einer Summe von 2000 € vertritt der erste Vorsitzende einzeln oder zwei Mitglieder vertreten gemeinsam. Darüber hinaus vertreten die Vorstandsmitglieder gemeinsam.