Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem/der 1.Vorsitzenden, der/dem 2.Vorsitzenden, dem/der Schriftführer(in) und der/dem Kassierer(in). Jeweils zwei Vorstandsmitglieder, von denen mindestens eines 1.Vorsitzende(r) oder 2.Vorsitzende(r) sein muss, vertreten den Verein gemeinsam.