Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem/der Vorsitzenden, dem/der stellvertretenden Vorsitzenden und dem/der Schatzmeister/in. Der/die Vorsitzende und der/die stellvertretende Vorsitzende sind jeweils einzelvertretungsberechtigt. Der/die Schatzmeister/in ist gemeinsam mit dem/der Vorsitzenden oder dem/der stellvertretenden Vorsitzenden vertretungsberechtigt.