Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem Schriftführer, dem Kassenwart und bis zu drei Mitgliedern des erweiterten Vorstands. Der Verein wird durch zwei Vorstandsmitglieder des Vorstands bzw. des erweiterten Vorstands gemeinsam vertreten.