Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden und dem stellvertretenden Vorsitzenden. Die Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam. Rechtsgeschäfte mit einem Geschäftswert über 800,00 EUR sind für den Verein nur verbindlich, wenn die Zustimmung des nicht eingetragenen Gesamtvorstands hierzu schriftlich erteilt ist.