Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus der/dem 1. Vorsitzenden, der/dem 2. Vorsitzenden, dem/der Schatzmeister/in und dem/der Schriftführer/in. Der Verein wird durch zwei Vorstandsmitglieder, darunter die/der 1. Vorsitzende oder die/der 2. Vorsitzende gemeinsam vertreten.