| Besondere Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | einzelvertretungsberechtigt, solange er einziger Geschäftsführer ist. Sind mehrere Geschäftsfüher bestellt, sind diese gemeinsam vertretungsberechtigt. Mit folgendem Aufgabenkreis: Die Geschäftsführung (Geschäftsführer) hat die operative Führung der Creditreform International inne und besorgt alle Vereinsangelegenheiten, soweit sie nicht der Mitgliederversamlung gemäß Artikel 6 der Satzung des Vereins oder dem Präsidium gemäß Artikel 8 der Satzung des Vereins vorbehalten sind. Die Geschäftsführungsbefugnis erstreckt sich auf alle Handlungen, die der gewöhnliche Geschäftsverkehr mit sich bringt. Für alle darüberhinausgehenden Geschäfte ist die Zustimmung des Präsidiums erforderlich. Der Geschäftsführer hat alle Maßnahmen für eine ordnungsgemäße Geschäftsführung zu treffen, insbesondere: (a) Alle Maßnahmen zu treffen, die für eine ordnungsgemäße Führung der Vereinsgeschäfte erforderlich sind, insbesondere im Einvernehmen mit dem Präsidium, (b) Verwaltung und Disposition des von der Mitgliederversammlung genehmigten Budget, (c) Präsidialsitzungen sowie Mitgliederversammlungen vorzubereiten, die Protokolle anzufertigen und zu versenden, (d) sonstige Aufgaben wahrzunehmen, die ihm das Präsidium überträgt. |