Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, seinem Stellvertreter, dem Kassenwart, dem Geschäftsführer, dem Schriftführer, dem Pressewart sowie einem Beisitzer. Der Vorsitzende und der Geschäftsführer sind jeweils einzelvertretungsberechtigt. Die übrigen Vorstandsmitglieder können den Verein nur gemeinsam vertreten.