Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus der/dem 1. Vorsitzende/n, der/dem 2. Vorsitzende/n und dem Finanzvorstand. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Mitglieder des geschäftsführenden Vorstandes, darunter der 1. Vorsitzende oder der 2. Vorsitzende, vertreten.