Der Verein wird durch 2 Vorstandsmitglieder, darunter der Vorsitzende oder der Stellvertreter, vertreten. Die Vertretungsmacht des Vorstands ist in der Weise mit Wirkung gegen Dritte beschränkt, dass der Erwerb oder Verkauf, die Belastung von und alle sonstigen Verfügungen über Grundstücke oder grundstücksgleiche Rechte sowie die Aufnahme eines Kredits, unabhängig von der Höhe, ausgeschlossen sind.