Vorstand im Sinne des § 26 BGB: der/die Vorsitzende, zwei stellvertretende Vorsitzende, zwei Beisitzer/innen, der/die Kassierer/in und der/die Schriftführer/in. Der Verein wird vertreten durch den Vorsitzenden. Im Übrigen vertreten den Verein zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.