Vorstand im Sinne des § 26 BGB: der/die Vorsitzende, der/die stellvertretende Vorsitzende, der/die Schatzmeister/in und der/die Schriftführer/in. Der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende vertreten den Verein jeweils alleine. Der Schatzmeister oder der Schriftführer vertreten den Verein nur gemeinsam mit dem Vorsitzenden oder mit dem stellvertretenden Vorsitzenden.