Der Vorstand im Sinne von § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Sekretär, dem Berater, dem Beauftragten für Öffentliche Angelegenheiten, dem Finanzbeauftragten sowie dem Schatzmeister. Der Vorsitzende vertritt den Verein allein, die anderen Vorstandsmitglieder vertreten den Verein zu zweit.