Vorstand im Sinne des § 26 BGB - dem/r ersten Vorsitzenden - dem/r zweiten Vorsitzenden - dem/r Kassenverantwortlichen Ist nur ein Vorstand bestellt, so vertritt er den Verein allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird der Verein durch die Mehrheit der Vorstandsmitglieder vertreten.