Vorstand im Sinne des § 26 BGB: Der Vorstand besteht aus dem/der Vorstandssprecher/in, stellvertretender Vorstandssprecher/in, Kassenführung, stellvertretende Kassenführung sowie zwei beisitzenden Personen. Der Verein wird durch zwei Mitglieder des Vorstandes gemeinsam vertreten, wobei jedoch einer der beiden der/die Vorstandssprecher/in oder der/die stellvertretende Vorstandssprecher/in sein muss.