Vorstand im Sinne von § 26 BGB: der 1. Vorsitzende, der 2. Vorsitzende und der Kassenwart. Jedes Vorstandsmitglied ist einzelvertretungsberechtigt. Jedes Vorstandsmitglied ist befugt, im Namen des Vereins mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.