Die Satzung ist errichtet am 23.12.2015 und am 24.04.2016 geändert in §§ 1 (Name, Sitz und Zweck), 7 (Sitzungen/Mitgliederversammlungen) und 9 (Beschlussfähigkeit).
Vorstand im Sinne von § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden und dem Kassenwart. Je zwei Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam.