Der Vorstand im Sinne von § 26 BGB besteht aus dem/der Vorsitzenden, dem/der stellvertretenden Vorsitzenden, dem/der Schriftführer/in sowie dem/der Kassenwart/in. Der/die Vorsitzende vertritt den Verein allein. Im Verhinderungsfall des/der Vorsitzenden vertreten zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.