Vorstand im Sinne des § 26 BGB: der Vorsitzende, sein Stellvertreter, der Kassenverwalter und der Schriftführer. Der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende vertreten den Verein gemeinsam. Einer der Vorgenannten (Vorsitzender und stellv. Vorsitzender) kann durch den Kassenverwalter oder den Schriftführer vertreten werden.