Vorstand im Sinne des § 26 BGB: Vorsitzender, stellvertretender Vorsitzender und Schatzmeister. Der Verein wird durch zwei Mitglieder des Vorstandes vertreten. Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist in der Weise beschränkt, dass zu Rechtsgeschäften jeder Art mit einem Geschäftswert von über 2000 Euro die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist.