Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem Geschäftsführer und dem Hauptkassierer und optional zusätzlich aus Beisitzern. Die Posten des Geschäftsführers und des Hauptkassierers können in Personalunion ausgeübt werden. Jeweils einer der beiden Vorsitzenden und ein weiteres Vorstandsmitglied sind gemeinsam zur Vertretung des Vereins berechtigt.