Vereinsregister des Amtsgerichts Lemgo
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Nummer des Vereins:
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VR 1717
Nummer
der
Eintragung
a) Name
b) Sitz
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vertretungsberechtigte und besondere
Vertretungsbefugnis
a) Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
1
a)
WegBereiter e.V.
b)
Kalletal
a)
Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem
Vorsitzenden, dem Geschäftsführer, dem Leiter Ressort
Finanzen und dem Leiter Ressort Marketing und
Öffentlichkeit. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten
den Verein gemeinsam, darunter der Vorsitzende oder
der Geschäftsführer.
b)
Vorsitzender:
Stucke, Thomas, Kalletal, *XX.XX.1968
Geschäftsführer:
Busch, Erich, Extertal, *XX.XX.1956
Vorstand:
Cilsik, Frauke, Extertal, *XX.XX.1969
Vorstand:
Hesse, Nicola, Hessisch Oldendorf, *XX.XX.1972
a)
eingetragener Verein
Die Satzung ist errichtet am 28.11.2020 und gemäß Beschluss der Mitgliederversammlung
vom 25.01.2021 in der Vorbemerkung und § 10 (Mitgliederrechte minderjähriger
Vereinsmitglieder) geändert.
a)
02.02.2021
Holländer
b)
Satzung Bl. 23-34 d.A.
2
a)
Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem
Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und
dem Kassenwart.
Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein
gemeinsam.
b)
Nicht mehr
Geschäftsführer:
Busch, Erich, Extertal, *XX.XX.1956
Nicht mehr
Vorstand:
Cilsik, Frauke, Extertal, *XX.XX.1969
Bestellt als
Vorstand:
Stucke, Volker, Kalletal, *XX.XX.1945
a)
Die Mitgliederversammlung vom 19.04.2024 hat die Änderung der Satzung in der
Vorbemerkung (Verurteilung jeder Form von Gewalt) und in § 13 (Vergütung der Organ-
und Vereinsmitglieder - Wegfall des vorher schriflich fixierten Grundsatzes der
ehrenamtlichen Ausübung der Ämter), § 14 (Die ordentliche Mitgliederversammlung -
Einberufung per Email bzw. Whatsapp innerhalb von zwei Wochen nach Veröffentlichung),
§ 17 (Der geschäftsführende Vorstand - Änderung der Zusammensetzung und der
allgemeinen Vertretungsregelung; Wegfall der entscheidenden ersten Stimme des
Vorsitzenden bei Stimmengleichheit; mindestens zwei Vorstandsmitglieder müssen jetzt zur
Beschlussfähigkeit des Vorstands anwesend sein oder im Umflaufverfahren mitwirken), §
18 (Der Gesamtvorstand - Treffen jetzt mindestens einmal im Jahr), § 25 (Auflösung -
Benennung eines neuen Anfallberechtigten bei Vereinsauflösung) sowie § 26 (Gültigkeit
dieser Satzung - Aktualisierung) beschlossen.
a)
16.08.2024
Holländer
Abruf vom 28.12.2024