Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Kreisvorsitzenden, dem stellvertretenden Kreisvorsitzenden, dem Schatzmeister, dem stellvertetenden Schatzmeister, dem Kulturwart und mindestens einem und höchstens drei Beisitzern. Jeweils zwei Kreisvorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam. Der Kreisvorsitzende ist einzeln vertetungsberechtigt.