Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzendem und dem Schatzmeister. Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Bei Rechtsgeschäften bis zu einer Höhe von 500,00 EUR sind die Vorstandsmitglieder allein vertretungsberechtigt. Bei Rechtsgeschäften bis zu 2000,00 EUR bedürfen sie der Zustimmung eines weiteren Vorstandsmitgliedes. Rechtsgeschäfte mit einem Wert von mehr als 2000,00 EUR bedürfen der Zustimmung der Mitgliederversammlung, die darüber mit einfacher Mehrheit entscheidet.