Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden und dem stellvertretenden Vorsitzenden. Die Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gerichtlich und außergerichtlich gemeinsam. Für Rechtsgeschäfte bis zu einem Betrag von 500,00 EUR sind sie allein vertretungsberechtigt.