Der Vorstand nach § 26 BGB besteht mindestens aus einem Vorsitzenden sowie einem 1. und 2. Stellvertreter und einem Schatzmeister. Zusätzlich können dem Vorstand nach § 26 BGB bis zu 10 Beisitzer angehören. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam.