Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der 1. Vorsitzende, der 2. Vorsitzende und der Geschäftsführer. Jeweils 2 Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinschaftlich. Zum Abschluss von Rechtsgeschäften, die den Verein mit nicht mehr als 1.000,00 Euro belasten, ist sowohl der 1. Vorsitzende als auch der 2. Vorsitzende allein vertretungsberechtigt.