Besteht der Vorstand aus mehr als einer Person, wird der Verein durch mindestens zwei Vorstandsmitgliedern vertreten. Besteht der Vorstand nur aus einer Person, vertritt diese den Verein allein. Die Verantwortungsvollmacht des Vorstandes ist in der Weise beschränkt, dass zum Abschluss von Rechtsgeschäften mit einem Gegenwert von Euro 5.000,-- oder bei Rechtsgeschäften über Dauerschuldverhältnisse mit einer Laufzeit von über sechs Monaten die Zustimmung der Mitgliederversammlung notwendig ist.