Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam. Die Vertretungsvollmacht des Vorstandes ist mit Wirkung gegen Dritte in der Weise beschränkt, dass für Rechtsgeschäfte mit einem Geschäftswert über 10.000,00 Euro die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist.