Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus zwei gleichberechtigten Vorsitzenden und einer Kassiererin oder einem Kassierer. Der Verein wird durch zwei Mitglieder des Vorstandes vertreten. Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist in der Weise beschränkt, dass zu Rechtsgeschäften mit einem Geschäftswert über 1.000,00 Euro ein Mitgliederbeschluss erforderlich ist.