Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus der/dem Kreisvorsitzenden, der/dem stellvertretenden Kreisvorsitzenden, der/dem Kreisschriftwart/in und der/dem Kreiskassenwart/in. Der Verein wird durch die/den Kreisvorsitzenden oder die/den stellvertretenden Kreisvorsitzenden, jeweils gemeinsam mit einem weiteren Mitglied des Vorstandes vertreten.