Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der 1. Vorsitzende, der 2. Vorsitzende, der Schriftführer und der Kassenwart. Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Bei Abschluss von Rechtsgeschäften über 1.000,00 €, ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich.