Der Vorstand (das Präsidium) im Sinne des § 26 BGB besteht aus mindestens 5 Mitgliedern: dem Präsidenten, einem oder mehreren Vizepräsidenten, dem Schatzmeister, dem Schriftführer, dem Sportreferenten, dem Technikreferenten und bis zu 3 weiteren Mitgliedern, deren Aufgaben durch das Präsidium festgelegt werden. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam. Bei beabsichtigten Ausgaben/Verpflichtungen über 5.000,00 Euro muss der Präsident die Zustimmung des Präsidiums im Rahmen einer Präsidiumssitzung, im Umlaufbeschluss oder auf dem Schriftwege einholen. Gleiches gilt für die Veräußerung von Vermögensgegenständen des Vereins und die Aufnahme von Belastungen.